Rente & Pension » Renten Ampel

Seit dem 1. Januar 2005 unterliegen auch die Renten wie die Pensionen nach dem Alterseinkünftegesetz der nachgelagerten Besteuerung. Demnach muss auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Einkommensteuer gezahlt werden.

Die Besteuerung erfolgt anhand des Jahresbetrags der Rente, wenn diese bzw. der zu versteuernde Rentenanteil über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt (für 2008 Steuergrundfreibetrag: € 8.004 Alleinstehende/ 16.009 Verheiratete). Maßgeblich für die tatsächliche Besteuerung ist das Jahr für den Rentenbeginn und dem in diesem Jahr maßgebenden Anteil der zu versteuernden Rente (ausgedrückt in einem Prozentsatz). Dieser Prozentsatz ist einer Tabelle des § 22 Einkommensteuergesetz zu entnehmen. Danach liegt der Besteuerungsanteil der Renten, die bis zum Jahr 2005 erstmalig bezogen wurden bei 50 % und steigt jährlich ab dem Rentenbeginn im Jahr 2006 prozentual an bis zum Jahr 2040 die volle Besteuerung erreicht ist. Dies wird als „Kohorten-Modell" bezeichnet, da jeder neue Rentenjahrgang einen anderen Besteuerungsanteil aufweist. Besteuert wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz nur die sich ergebende anteilige Rente (nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrages und Sonderausgaben), der nicht zu versteuernde Anteil ist der persönliche Freibetrag, der ein Leben lang bestehen bleibt.

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Steuererklärung für Rentner

Rentenbezieher sind daher seit 2005 verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt zu übergeben. Dafür wurde eigens das Formblatt „R" als Anlage zur Steuererklärung entwickelt. Rentner, die sich innerhalb der Freibeträge bewegen, können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Das Finanzamt kann bei absehbar unveränderten Einkommensverhältnissen diese Nichtveranlagungsbescheinigung mit einer Gültigkeit von bis zu drei Jahren ausstellen.

Die Rententräger melden seit Ende 2009 die gezahlten Renten der Veranlagungszeiträume 2005-2008 und deren Empfänger elektronisch an das Finanzamt. Hier kann etlichen Rentnern, die bislang unbehelligt keine Einkommensteuer zahlten, eine Nachzahlung mit Verzugszinsen drohen. Information tut daher Not.

Die Renten-Ampel ermittelt für Rentner kostenlos, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Dabei handelt es sich um ein pauschaliertes Ergebnis, das keine rechtsverbindliche Aussage über die Höhe einer möglichen Steuerpflicht trifft. Im Zweifelsfall sind ein Steuerberater oder das Finanzamt hinzuzuziehen.

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