Arbeitslosengeld 1 » Antragstellung

Am besten persönlich beantragen

Der Antrag sollte inklusiver aller Unterlagen am besten persönlich abgegeben werden. Somit können offene Fragen vor Ort beantwortet werden, und man erfährt meist gleich die Entscheidung über den Antrag. Für die persönliche Abgabe des Antrags muss man einen Termin mit der Eingangszone oder dem Service Center der Agentur für Arbeit vereinbaren.

Die Antragsbearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, und die Überweisung der ersten Zahlung kann aus technischen Gründen über eine Woche benötigen. Deshalb sollte man den Antrag möglichst frühzeitig stellen – ein persönlicher Termin ist hier oft von Vorteil, um zeitraubende Rückfragen zu vermeiden. Bei Fragen zur Überweisung oder zum Antrag sollte man sich nur an die zuständige Agentur für Arbeit wenden, da Anfragen an die Bundesagentur für Arbeit ohnehin an die entsprechende Agentur für Arbeit weitergeleitet werden.

Grundantrag

Der Grundantrag bezieht sich auf die Regelleistung Arbeitslosengeld und erfasst die häufigsten Sachverhalte mit so wenig Fragen wie möglich. Man erhält den Grundantrag nicht im Internet, sondern nur bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Ein Teil der persönlichen Daten wird dabei schon auf das Antragsformular gedruckt. Vor der Abgabe des Antrages sollte man die Daten noch einmal gründlich prüfen. Anschließend prüft die Agentur für Arbeit, welche Ansprüche erworben wurden.

Antragsabgabe

Bei der Antragsabgabe werden verschiedene Papiere benötigt. Darüber zählen neben dem Personalausweis Arbeitspapiere wie die Lohnsteuerkarte sowie die Arbeitsbescheinungung des früheren Arbeitgebers. Je nach Fall sind Nachweise über einen früheren Leistungsbezug, das Kündigungsschreiben bzw. die Erklärung zur Arbeitsaufgabe sowie eine Bescheinigung über einen Bezug von Krankengeld erforderlich.

Arbeitsbescheinigung

Wer die Arbeitsbescheinigung des früheren Arbeitgebers nicht ohnehin automatisch erhalten hat, sollte diese schnellstmöglich anfordern. Diese wird für die Antragsabgabe benötigt. Die Aushändigung einer Arbeitsbescheinigung ist bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auch gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig ist dabei, dass diese vollständig ausgefüllt ist, um unnötige Verzögerungen und Rückfragen zu vermeiden.

Ausfüllhinweise

Selbstverständlich sollte man den Antrag sowie bei Bedarf weitere Zusatzblätter vollständig, sorgfältig und gut lesbar ausfüllen. Die Zusatzblätter dienen zum Erfassen weiterer Angaben, beispielsweise bei Studenten oder bei Sonderfällen der Pflege-, Kranken- oder Rentenversicherung.