Kurzarbeitergeld - KUG - Höhe

Kurzarbeit ist immer mit einem Verdienstausfall für den Arbeitnehmer verbunden. Der Arbeitgeber meldet letztlich Kurzarbeit an, um Personalkosten in Form reduzierter Löhne sparen zu können. Ein Teil des Verdienstausfalls gleicht die Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld aus, damit der Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit vom Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das Kurzarbeitergeld ist demnach eine Entgeltersatzleistung, auf die bei Erfüllung der Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Das Kurzarbeitergeld (Kug) beträgt nach § 178 SGB III für Arbeitnehmer,

Für die Kurzarbeitergeld Berechnung wird der pauschalierte Nettoentgelt-Ausfall zugrunde gelegt. Dieser Nettoentgelt-Ausfall wird als Differenz aus dem Soll- und Nettoentgelt errechnet. Unter Sollentgelt ist der Bruttolohn des Arbeitnehmers zu verstehen, den er ohne den Arbeitsausfall bekommen würde. Dabei werden einmalige Entgelte und Lohn für Mehrarbeit nicht berücksichtigt. Das Istentgelt ist der Bruttolohn, den der Arbeitnehmer im Zuge der Kurzarbeit tatsächlich erhält. Dabei wird der Lohn für Mehrarbeit und aus anderen Tätigkeiten hinzu gerechnet, während einmalige Entgelte unberücksichtigt bleiben.
Die Nettoentgeltdifferenz ergibt sich also als Unterschiedsbetrag aus:

Pauschaliertes Nettoentgelt aus Sollentgelt - pauschaliertes Nettoentgelt aus Istentgelt

 

Kug - Berechnung

Für die Berechnung der pauschalierten Nettoentgelte werden die Vorschriften zur Berechnung des Arbeitslosengeldes angewendet. Das Soll- und Istentgelt wird auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet. Die pauschalierten Nettoentgelte werden ermittelt, indem pauschalierte Abzüge von den Brutto-Entgelten vorgenommen werden. Dabei handelt es sich um pauschalierte Beträge für die Sozialversicherung (21 %), Lohnsteuer nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse und den Solidaritätszuschlag, die von den gerundeten Soll- und Istentgelten abgezogen werden.

Zur genauen Ermittlung und berechnen Kurzarbeitergeld stellt die Bundesagentur für Arbeit eine „Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)“ zur Verfügung. Aus dieser Tabelle lassen sich die jeweiligen Bruttoarbeitsentgelte (Soll + Ist) mit den pauschalierten monatlichen Nettoentgelten je nach erhöhtem oder allgemeinem Leistungssatz und Lohnsteuerklasse ablesen. Ein Kurzarbeitergeld Rechner kann ebenfalls einen schnellen Überblick über die Höhe des zu erwartenden Kug geben. Liegt das Istentgelt aber bereits über der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung, so wird kein Kug gezahlt.

Kug & Lohnsteuer

Das Kug ist für den Arbeitnehmer nicht lohnsteuerpflichtig und somit steuerfrei – jedenfalls am Monatsende, da es kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt. Steuerrechtlich wird aber das Kug als Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, behandelt. Das Kug erhöht also zum Jahresende den Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen (Progressionsvorbehalt). Sofern das Kug für das Jahr der Einkommensteuererklärung 410 € übersteigt, ist der Arbeitnehmer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Nebenleistungen, wie vermögenswirksame Leistungen, bleiben vom Kug unberührt und in voller Höhe bestehen.