Bestattungsarten

Die Bestattungskosten werden im Wesentlichen durch die Art der Bestattung beeinflusst. Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen, sofern dieser Vorsorge getroffen hat. Ist der Wille nicht bekannt, wählt der mit der Bestattung beauftragte Angehörige eine Bestattungsart aus und kommt für die Kosten auf.
Die gängigste Bestattungsart ist die Erdbestattung. Diese herkömmliche Bestattung erfolgt auf einem kirchlichen oder kommunalen Friedhof. Der Körper wird als Ganzes in einen Sarg gebettet. Die Nutzung der Grabstelle wird für eine Mindestruhezeit von 25 bis 30 Jahren erworben. Erlischt das Nutzungsrecht oder wird es nicht verlängert, wird das Grab aufgelöst bzw. eingeebnet.

Feuerbestattung

Seit einigen Jahren wird die Feuerbestattung zunehmend durchgeführt. Sie ist grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Verstorbenen oder durch Verfügung des Auftraggebers der Bestattung möglich. Nach der Einäscherung wird die Urne in einem Urnengrab beigesetzt. Insbesondere bei Familiengräbern ist auch eine Mischform mit Urnen- und Erdbestattungsgrabstelle möglich.

See-Bestattung

Bei besonderer Verbundenheit zur See kann auf Antrag die Bestattung auf See erfolgen. Eine See-Bestattung ist möglich, wenn eine Erklärung des Verstorbenen oder ein formloser Antrag der Hinterbliebenen vorliegt. Die See-Bestattung erfolgt nach vorheriger Einäscherung in speziellen wasserlöslichen Urnen vom Schiff aus.

Naturbestattung - Friedwald

Ob Erd- oder Feuerbestattung, beide Bestattungsarten sind bei einer anonymen Bestattung möglich. Besonderheit ist die fehlende Kennzeichnung der Grabstelle. Das Grab liegt in einem Gräberfeld und kann nicht für das persönliche Gedenken genutzt werden.
Die Bestattung im Ausland gilt insbesondere im Grenzgebiet als Alternative zum Begräbnis in Deutschland. Zudem ist in vielen Ländern das Bestattungsrecht nicht so stringent wie in Deutschland. Auslandsbestattungen wurden erstmals für verstorbene Einwanderer, die in ihrem Heimatland bestattet werden wollten, vorgenommen. Furore machte eine junge Deutsche, die auf dem Klagewege die Asche ihres Vaters in der Schweiz zu einem Diamanten verarbeiten lassen wollte.
Für die Bestattung im Ausland wird der so genannte internationale Leichenpass benötigt. Das internationale Abkommen über Leichenbeförderung regelt die weiteren Details. Viele Bestattungsunternehmen haben sich auf Auslandsbestattungen spezialisiert.
Neue Wege bei der Bestattung beschreiten auch Konzepte der Naturbestattung, wie zum Beispiel Friedwald. Die Bestattung erfolgt nach der notwendigen Einäscherung am Fuß eines Baumes. Der Baum wird somit Ort des Gedenkens.