Bestattung & Kosten

Die Wahl des Bestattungsunternehmens ist frei. Der Trauernde ist nicht an einen Ort oder an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Der Angehörige, der die Bestattung in Auftrag gibt, kommt auch für deren Kosten auf, unabhängig davon, ob es sich gleichzeitig auch um den Erben handelt.
Folgende Unterlagen sollten zur Vorbereitung der Bestattung zum Bestattungsunternehmen mitgebracht werden:

Auf Wunsch der trauernden Angehörigen übernimmt das ausgewählte Bestattungsunternehmen die gesamte weitere Abwicklung, insbesondere die Formalitäten mit Ämtern und Behörden. Diese Serviceleistung lassen sich die Bestattungsunternehmen zu einem entsprechenden Preis bezahlen. Die Bestattungskosten steigen dadurch nicht unerheblich an. Es kann sich daher lohnen, die notwendigen Formalitäten mit Hilfe eines weiteren Angehörigen selbst zu erledigen. Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmer werden die Details der Bestattung wie Art des Sargs, Festlegung des notwendigen Zubehörs, Umfang der Trauerfeier und Blumenschmuck, besprochen und festgelegt.
Bei vermeintlich günstigen Komplettangeboten ist zu beachten, das häufig noch nicht einmal die Beratung im Preis enthalten ist. Solche „Schnäppchen“-Bestatter bieten nur die reine Bestattungsleistung an und lassen sich jede weitere, notwendige Leistung entsprechend vom Kunden bezahlen.

Kosten der Bestattung

Die Kosten der Bestattung setzen sich zusammen aus den

Die Stiftung Warentest hat in dem Sonderheft 11/05 die Gesamtkosten eines Trauerfalls exemplarisch aufgelistet. Dabei wurde eine übliche Mindestsumme ihn Höhe von € 2.460 und eine übliche Höchstsumme von € 26.260 für eine Bestattung ermittelt. Es gilt zwar als unüblich und für den Einen oder Anderen als makaber, aber ein Preisvergleich zwischen mindestens zwei Bestattungsunternehmen kann sich bei dieser Spanne durchaus lohnen.