Die Private Haftpflichtversicherung

Die zerbrochene Vase des Gastgebers, der verübte Verkehrsunfall als Fußgänger oder andere Schäden die der Versicherungsnehmer verursacht, fallen in den Bereich der privaten Haftpflichtversicherung. Im BGB § 823 Abs. 1 ist die Haftung gegenüber Dritten geregelt und besagt folgendes:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz verpflichtet.“
Jeder haftet selbst bei eigenem Verschulden in unbegrenzter Höhe, mit seinem gegenwärtigen und auch zukünftigen Vermögen, für einen Zeitraum bis zu 30 Jahren. Personen- Sach- und Vermögensschäden können dabei schnell die Millionengrenze erreichen. Bei fehlendem oder nicht ausreichenden Versicherungsschutz, können für den Schadensverursacher existenzgefährdende Zahlungsverpflichtungen und für den Geschädigten Zahlungsausfälle entstehen.

Die Aufgaben der privaten Haftpflichtversicherung umfassen die Prüfung, ob der Versicherungsnehmer zu Schadensersatz verpflichtet ist, die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen und die Wiedergutmachung des Schadens. Gerichtsprozesse die in diesem Zusammenhang geführt werden, sind Sache des Versicherers. Das finanzielle Risiko der Gerichtsverhandlung liegt somit bei der Versicherungsgesellschaft.

Wer ist nicht versichert?

Ausgeschlossen sind die Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Auch Haftpflichtansprüche zwischen Versicherungsnehmern desselben Vertrags sind nicht möglich. Grundsätzlich sind alle Risiken nur versichert die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.
Schlüsselrisiko, Vermietungen, Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen und die Ausfalldeckung von Schadensersatzansprüchen sind häufig gegen einen Mehrbeitrag versicherbar. Ein Versicherungsexperte kann hier sicherlich wertvolle Ratschläge geben. Erste Informationen geben auch die Musterbedingungen der deutschen Versicherer.

Welche Versicherungssumme wählen?

Haftpflichtversicherer bieten im Regelfall Versicherungssummen zwischen 3 und 10 Millionen Euro pauschal, für Personen- und Sachschäden an. Häufig sind hier 150.000 Euro für Vermögensschäden eingeschlossen. Die Versicherungsbeiträge sind verhältnismäßig gering. 3 Millionen Euro Deckung kosten für eine ganze Familie ca. 65 Euro Jahresbeitrag. Eine 5 Millionen Euro Deckung für den gleichen Personenkreis kostet ca. 75 Euro. Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen Single- und Familientarifen. Selbstbeteiligungen im Schadensfall reduzieren den Versicherungsbeitrag. Die Beitragsersparnis rechtfertigt häufig eine Selbstbeteiligung nicht, da viele Schäden unter die Rubrik „Bagatellschäden“ einzuordnen sind. Der dann im Schadensfall zum Tragen kommende Selbstbehalt in Höhe von 100 -250 Euro, geht zu Lasten des Schadensverursachers.

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