Häusliche Altenpflege - 24 Stunden Pflege

Wegen Personalmangel und gestrafften Dienstplänen können Pflegebedürftigen in manchen Situationen die erforderliche individuelle Pflege und die nötige Zuwendung nicht mehr in der geforderten Qualität geboten werden. Die Folgen sind Zukunftsängste der Betroffenen, dass sich die Situation noch weiter zuspitzen wird. Von daher müssen auch die Rahmenbedingungen für die professionelle pflegerische Betreuung zu Hause erarbeitet und Initiativen für eine mobile Pflege gesetzt werden, um eine „freiberufliche Tätigkeit“ attraktiv und lohnenswert zu machen. Existenzsicherung bedeute für viele Berufsaussteiger mit Sicherheit, wieder in die Gesundheits- und Krankenpflege einzusteigen.

Auch die „Billigpflege“ durch ausländische Hilfskräfte, deren Ausbildung nicht überprüft und deshalb äußerst fragwürdig ist, ist nicht die Lösung. Denn Illegale Praktiken werden deshalb nicht legal, nur weil sich die Pflegeempfänger die offiziellen Pflegeanbieter im benötigten Ausmaß nicht mehr leisten können. Vielmehr scheint die Politik mehrfach gefordert zu sein: Unterbinden von Schwarzarbeit, Unterbinden von Gesundheits- und Krankenpflege gegen Entgelt durch nicht autorisierte Personen, Entwicklung von Qualitätskontrollen für alle Pflegeanbieter.

Pflegedokumentation

Denn es ist nicht mehr als ein schlichter Satz, der in den gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualitätssicherung steht: „Die Pflegeeinrichtung hat eine geeignete Pflegedokumentation sachgerecht und kontinuierlich zu führen, aus der heraus das Leistungsgeschehen und der Pflegeprozess abzuleiten sind.“ Richtig eingesetzt, sorgt sie für die nötige Transparenz, für den Qualitäts- und Abrechnungsmaßstab und dient auch dem Schutz in Haftungsfragen.
Allerdings muss diese Pflegedokumentation auch richtig eingesetzt werden, denn häufig wird weit über das notwendige Maß hinaus dokumentiert. In jeder Einrichtung gibt es nämlich so genannte Standards für häufig wiederkehrende Pflegesituationen. Hier reicht durchaus ein Verweis auf individuelle Abweichungen. Des Weiteren dürfen einzelne Verrichtungen in der Pflegeplanung nicht zu oft und zu ausführlich beschrieben werden.

So werden beispielsweise die grundpflegerischen Leistungen wie bspw. Kämmen und Zahnpflege häufig noch einzeln dokumentiert und zusätzlich noch einmal in ein gesondertes Berichtsblatt übernommen, obwohl diese Verrichtungen bereits in der Pflegeplanung bzw. den Standards beschrieben wurden. Auf diese Weise wird ein und dieselbe Leistung in der Dokumentation gleich vier Mal benannt – und oftmals auch noch abgerechnet.

Von daher müssen dringend die strukturellen Bedingungen in der stationären Pflege überprüft und den Realitäten angepasst werden. Es muss ein Konsens über die pflegerische Leistungsqualität und die dafür notwendige Personalausstattung erzielt werden. Denn Prävention und Rehabilitation gehen vor Pflege. Hierzu muss allerdings die bisherige Aufteilung in Geld- und Sachteilung aufgegeben werden zugunsten des grundsätzlichen Geldleistungsprinzips. Eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung des Pflegerisikos kann stattdessen nur durch Steuer finanzierte Zuschüsse an die gesetzliche Pflegeversicherung gelöst werden.

Diese Situation hat sich für die Betroffenen seit dem 01.05.2011 erheblich verbessert. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten sich selbst Pflegekräfte aus Polen nicht frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben – und das trotz EU-Beitritt ihres Landes. Seit Mai 2011 dürfen sich nunmehr alle Pflegekräfte aus Polen frei auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewegen, so dass nunmehr die Möglichkeit besteht, dass die Pflegefachkräfte bei Krankenhäusern oder Alten- bzw. Pflegeheimen nunmehr Arbeit aufnehmen können. Bis heute hat sich dieses Modell bestens bewährt. Auch Betroffene selbst oder deren Angehörige können einen Arbeitsvertrag mit einem polischen Arbeitnehmer für den Pflegeeinsatz im häuslichen Bereich abschließen.

Schlagworte: Polnische Pflegekräfte: 24 Stunden Pflege zu Hause. Die andere häusliche Altenpflege. 24 h Pflege & Betreuung.