Betreuungsvollmacht

Rechtliche Bedeutung

Sofern ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen oder geistigen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise selbst erledigen kann, sieht § 1896 BGB die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht vor.
Mit einer Betreuungsverfügung wird im Vorfeld festgelegt, welche Person im Falle der gesetzlichen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht als gesetzlicher Betreuer benannt werden soll. Es können auch Personen ausdrücklich ausgeschlossen werden, die auf gar keinen Fall als Betreuer in Frage kommen sollen.
Die Betreuungsverfügung allein berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften.
Wird keine Person im Vorfeld vom Betroffenen benannt, so wird das Vormundschaftsgericht aus dem verwandtschaftlichen und persönlichen Umfeld in Abhängigkeit von der Bindung einen gesetzlichen Betreuer bestimmen.

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Die Betreuungsverfügung und ihre rechtliche Bedeutung leitet sich aus § 1901 BGB ab. Demnach hat der Betreuer zum Wohle des Betreuten zu handeln und seinen Wünschen Folge zu leisten. Der in der Betreuungsverfügung festgelegte Aufgabenkreis ist für den Betreuer bindend, es sei denn, der Betreute ändert seinen Willen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Betreuer wichtige Angelegenheiten mit dem Betreuten vorher besprechen muss. Der Betreuer hat dazu beizutragen, dass der Gesundheitszustand des Betreuten sich nicht verschlechtert und eine mögliche Verbesserung ist bewusst zu fördern. Berufsmäßige Betreuer müssen daher einen Betreuungsplan dem Vormundschaftsgericht vorab vorlegen.

Die Betreuungsverfügung muss unverzüglich dem Vormundschaftsgericht bei Eintritt des Notfalls übergeben werden. Sie dient als Entscheidungshilfe für das Vormundschaftsgericht. Das Vormundschaftsgericht ernennt die in der Betreuungsverfügung genannte Person, wenn keine gravierenden Gründe dagegen sprechen. Gemäß § 1897 BGB darf das Vormundschaftsgericht keine Person als Betreuer gegen den freien Willen der zu betreuenden Person ernennen. Außerdem darf der Betreuer in keinem Abhängigkeitsverhältnis zur Pflegeeinrichtung stehen, also kein Mitarbeiter sein. Berufsmäßige Betreuer müssen bei erstmaliger Übernahme ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis dem Vormundschaftsgericht vorlegen. Zudem ist die Zahl und der Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen offen zu legen. Der Betreuer vertritt den Betreuten im Rahmen der vom Gericht zugewiesenen Aufgaben gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Dabei muss der Betreuer bei bestimmten Entscheidungen die vorherige Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen. So zum Beispiel bei der Unterbringung in ein Heim oder für einen ärztlichen Eingriff, wenn die Gefahr besteht, das der Betreute verstirbt ( § 1906 BGB).

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Formular - formale Anforderungen

Die Betreuungsverfügung sollte in schriftlicher Form erfolgen, aber nicht unbedingt handschriftlich. Sie muss eigenhändig unterschrieben sein und sollte das Datum der Niederschrift enthalten. Ein Zeuge, der aber nicht der genannte Betreuer sein muss, bestätigt mit seiner Unterschrift die Betreuungsverfügung. Das Abfassen einer Betreuungsverfügung setzt nicht die Geschäftsfähigkeit voraus.
Inhaltlich kann die Betreuungsverfügung auch den Rahmen und den Umfang der Betreuung festlegen. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Die Aufbewahrung des Originals sollte bei den persönlichen Unterlagen oder beim Bevollmächtigten selbst sein.
In Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen müssen die Vormundschaftsgerichte kostenfrei eine Kopie der Betreuungsverfügung in Verwahrung nehmen. In Baden-Württemberg ist die Verwahrung dem Vormundschaftsgericht freigestellt.

Hier erhalten Sie ein Vordruck für eine Betreuungsverfügung(Betreuungsvollmacht) zum download - kostenlos.

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