24 Stunden Pflege - ein deutsch polnisches Projekt

Einen neuen Service bieten zwischenzeitlich auch die Caritas-Sozialstationen für ihre Patienten an. Das deutsch-polnische Projekt überzeugt mit dem Betreuungs-Service, den Patienten rund um die Uhr benötigen. Mit den Haushaltshilfen aus Polen ist es möglich, gemeinsam mit der Caritas-Sozialstation den Betroffenen wieder ein selbstständiges Leben in ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen – bspw. nach einem Schlaganfall. Viele Beispiele zeigen, dass ein solches positives Verhältnis für beide Seiten gewinnbringend ist. Innerhalb dieses Modells dient die Caritas nicht nur als Vermittlungsagentur, sondern stellt in erster Linie einen entsprechenden Kontakt zwischen den Parteien dar. Hierzu wird einfach Bedarf bei der Caritas angemeldet, und schon korrespondiert der entsprechende Caritas-Verband mit der Caritas einer polnischen Stadt.

Die polnischen Pflegekräfte werden dabei durch die Caritas in einem deutschen Sprachkurs auf ihren Einsatz vorbereitet, um einen entsprechenden Einsatz bei deutschen Pflegefamilien durchzuführen. Angehörige der zu betreuenden Person haben sogar die Möglichkeit, diese Personen vorab kennen zu lernen. Auf diese Weise wissen dann letztlich beide Seiten, ob sie zusammen passen. Ist dies der Fall, muss die deutsche Familie bei der Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit eine polnische Haushaltshilfe anfordern. Anschließend schließt der Auftraggeber einen Arbeitsvertrag mit der polnischen Pflegekraft. Dieser bürokratische Teil soll die Pflegekräfte vor Illegalität und Ausbeutung sichern. Gleichzeitig kommt eine Pflegekraft der Caritas Sozialstation zur Einsatzfamilie, um dort zu prüfen, dass keine unbeabsichtigten Pflegefehler entstehen.

Wer eigenständig eine polnische Pflegekraft einstellen möchte, meldet diese beim Einwohnermeldeamt vor Ort an. Anschließend muss bei der Arbeitsagentur eine Betriebsnummer beantragt werden. Dies geschieht online unter www.formular.arbeitsagentur.de. Anschließend setzen sich Betroffene mit der gesetzlichen Krankenkasse vor Ort in Verbindung, wo alle Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Nun erfolgt die Anmeldung als Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die für Unfälle am Arbeitsplatz eintritt. Geschieht die Einstellung der polnischen Pflegekraft auf Minijob-Basis, müssen die gesamten Formalitäten über die Bundesknappschaft direkt abgewickelt werden. Entsprechende Formulare und Hilfen finden Interessierte unter http://www.carework24.de.

Die Kosten bei legaler Beschäftigung sind der Lohn, die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (jährlich 2011: 54 Euro), Darüber hinaus entstehen evtl. Kosten für die Vermittlung, Beratung und Begleitung und die Gehaltsabrechnung und damit verbundene Verwaltungstätigkeiten in Höhe von monatlich etwas 120,- €. Soweit Unterkunft und Verpflegung gestellt werden, unterliegt dies als Sachzuwendungen auch der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Hinzu kommen Kosten für die Anreise in Höhe von ca. 80,- bis 130,- € sowie eventuell eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von ca. 200,- € / Jahr. Eine Orientierung bei der Lohnfindung bieten die Tarife, die die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten mit dem deutschen Hausfrauenbund vereinbart hat. In Baden-Württemberg beträgt der Monatsverdienst danach auf der Grundlage einer 39-Stunden-Woche z. B. 1.491,- €. (Stand 2011)Hinzu kommen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 22 % vom Lohn. Die Kosten der Beschäftigung können bis zu bestimmten Grenzen als Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.