Kurzarbeit - Qualifizierung

Bei vollen Auftragsbüchern und hoher Arbeitsauslastung können viele Unternehmen nicht auf ihre Mitarbeiter für einen Fortbildungslehrgang verzichten. Die Kurzarbeit kann daher sinnvoll zur Weiter- und Fortbildung der Mitarbeiter genutzt werden. Die berufliche Weiterbildung dient vor allem der Vertiefung und Ergänzung beruflicher Kenntnisse. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2010 daher den Anreiz geschaffen, bei Inanspruchnahme von Qualifizierungsmaßnahmen die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 % ab dem 1. Monat Kurzarbeit an die Arbeitgeber zurück zu erstatten. Weiterbildungsmaßnahmen sind zum Vorteil beider Seiten. Der Arbeitnehmer erweitert seinen Horizont, in dem er eine zusätzliche oder aufbauende berufliche Qualifikation erwirbt und der Arbeitgeber hat zukünftig einen besser ausgebildeten Mitarbeiter.

Dabei wird unterschieden in allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, wie z.B. technische oder kaufmännische Lehrgänge, die Inhalte vermitteln, die nicht in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffen. Des weiteren gibt es spezifische Qualifizierungsmaßnahmen, die Inhalte unmittelbar für den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz vermitteln.

Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen

Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit werden von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, wenn Kug bezogen wird und die Maßnahme nach dem SGB III zugelassen ist. Die Weiterbildung wird in der Regel im Rahmen der sonst üblichen Arbeitszeiten durchgeführt. Dabei greift die Agentur u.a. auf den Europäischen Sozialfonds als zusätzliche Finanzierung zurück. Die Grundförderung beträgt zwischen 25 und 80 % der Lehrgangskosten je nach Art der Qualifizierung und Förderpersonen.

Im Rahmen der gemeinsamen Kampagne „Einsatz für Arbeit" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit wurde angesichts der Wirtschaftskrise 2009/2010 der förderfähige Personenkreis erweitert. Mit dem Konjunkturpaket II werden der Bundesagentur für Arbeit allein für die berufliche Weiterbildung rund 2 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Es gibt folgende wesentlichen Änderungen im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit:

 

 

Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt sich die berufliche Weiterbildung im Rahmen von Kurzarbeit bis Ende 2010 wie folgt dar:

 

Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter
  • Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
  • Arbeitnehmer, die mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss haben
  • Arbeitnehmer mit Berufsabschluss die einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit nachgehen
  • Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder dafür teilqualifizieren
  • Maßnahmen, die Kenntnisse vermitteln, die der Arbeitnehmer auch für andere Tätigkeiten nutzen kann
  • Maßnahmen, die arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln
  • Erstattung der vollen Lehrgangskosten
  • Zuschuss zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten
  • Erstattung von 25-80 % der Lehrgangskosten je nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person durch die Bundesagentur für Arbeit