Sozialtarife - Telefon

Kunden der Deutschen Telekom (ab 1. April 2010 unter dem Markennamen „T") können unter Umständen einen Sozialtarif zum Senken der Telefonkosten beanspruchen. Dabei handelt es sich um einen Sozialtarif, der gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom an Privatkunden mit einem Telekom-Festnetzanschluss gewährt wird, wenn dieser Kunde oder ein im gleichen Haushalt lebender Angehöriger

Für Kunden, die von der Rundfunkgebühr befreit sind bzw. Ausbildungsförderung erhalten, beträgt die monatliche Vergünstigung der Telekom maximal € 6,94 und für Blinde, Gehörlose und Sprachbehinderte maximal € 8,72. Diese Vergünstigung wird monatlich von den Telefonkosten für alle Inlands- und Auslandsgespräche über das Festnetz der Telekom abgezogen. Ausgenommen sind Telefongespräche zu Mobilfunknummern, Sonderrufnummern und Verbindungen über andere Anbieter. Es fällt aber weiterhin je nach Tarif die übliche Grundgebühr in der regulären Höhe an. Nutzt der Kunde das Gesprächsguthaben in einem Monat nicht, so wird dieses nicht in den nächsten Monat übertragen.

Der Sozialtarif wird gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom nicht auf Komplettpakete mit Telefonflatrate angewendet. Zur Zeit wird der Sozialtarif für folgende Tarife von der Telekom angeboten (Stand: Februar 2010):

Der Sozialtarif muss bei der Deutschen Telekom über ein Auftragsformular („Auftrag für den Sozialtarif") bestellt werden. Dabei ist die GEZ-Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung, der BaföG-Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis als Nachweis beizufügen.