Sozialtarife Rundfunkgebühren - Fernsehen

Die Gebühreneinzugzentrale (kurz GEZ) ist eine zentrale Einrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios mit der Aufgabe, die Rundfunkgebühren einzuziehen. Die Rundfunkgebühren sind damit die Hauptfinanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Abdeckung der Kosten. Grundlage für die Rundfunkgebühr und die Verpflichtung der Rundfunkteilnehmer zur Gebührenentrichtung ist der Rundfunkstaatsvertrag. Die Höhe der Rundfunkgebühr regelt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.

Die Rundfunkgebühr setzt sich aus der Grundgebühr (Stand 2009: € 5,76) und der Fernsehgebühr (Stand 2009: € 17,98) monatlich zusammen. Personen, die bestimmte Befreiungsvoraussetzungen erfüllen und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, können sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Befreit werden kann nur der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte, wenn es sich dabei um folgende Leistungsempfänger/Personen handelt:

Der Antrag auf Rundfunkgebühren-Befreiung ist bei der GEZ schriftlich auf einem Formular zu stellen. In einigen Gemeinden kann der Antrag im Rathaus oder im Sozialamt gestellt werden. Dem Antrag muss ein aktueller Bewilligungsbescheid der jeweiligen Leistung oder der Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder beglaubigter Kopie beigefügt werden. Insbesondere bei Arbeitslosengeld II sollte auch der Berechnungsbogen des Bescheides angefügt sein. Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Da es keine rückwirkende Befreiung gibt, kann es u.a. bei schwebenden Leistungsvorgängen sinnvoll sein, einen vorsorglichen Antrag auf Befreiung zu stellen.