Wohnberechtigungsschein - Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen für den Erhalt eines WBS sind in § 9 WoFG festgelegt, die Bundesländer können hiervon aber mit ihren landesrechtlichen Bestimmungen abweichen. Das jährliche Haushaltseinkommen darf nach dem WoFG folgende Grenzen nicht überschreiten:

Als Jahreseinkommen wird die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes verstanden. Von dem ermittelten Einkommen jedes Haushaltsmitglieds wird zur Feststellung des anrechenbaren Jahreshaushaltseinkommens ein Betrag von jeweils 12 % , wenn Steuern vom Einkommen und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, und ein Beitrag von 10 %, wenn Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden, abgezogen. Außerdem werden noch bestimmte Freibeträge, z.B. bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit berücksichtigt. Teilweise stellen die Wohnungsämter Einkommenstabellen zur Orientierung bei der WBS-Beantragung zur Verfügung. In bestimmten Regionen und Städten wird ein Überschreiten der Einkommensgrenze bis zu einem bestimmten Prozentsatz toleriert und ein Anspruch auf eine WBS-Ausstellung besteht trotzdem.

Die Wohnungen müssen zudem den Grenzen für die Wohnungsgröße entsprechen. Diese Bestimmungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern gemäß § 10 WoFG obliegt die Festlegung der Wohnungsgröße den einzelnen Bundesländern je nach Besonderheiten des Wohnungsmarktes, der persönlichen Bedürfnisse der Haushaltsangehörigen und deren künftigen Raumbedarf. So hat beispielsweise das Bundesland Nordrhein-Westfalen folgende maximale Wohnungsgröße für den WBS festgelegt (Stand: Januar 2010):

Dabei wird ein Überschreiten der Wohnungsgröße in bestimmten Einzelfällen als Ausnahme toleriert, z.B. bei Schwerbehinderten. In diesen Einzelfällen wird dann ein Ausnahmewohnberechtigungsschein ausgestellt.

Bei der Wohnungsvergabe an Sozialhilfeempfänger-oder Hartz IV-Haushalte muss das Einverständnis des Sozialamtes bzw. der AR.GE wegen der „Angemessenheit der Wohnkosten" vorliegen.